AGB

AGB Powwow Music-House

Zu den folgenden Bedingungen können Sie bei POWWOW Music - House Unterricht nehmen:

  • Der Unterrichtsvertrag wird als Dauerschuldverhältnis zunächst unkündbar für den Zeitraum von 26 Wochen (6 Monaten) geschlossen. Der Unterrichtsvertrag verlängert sich um jeweils weitere 13 Wochen (3 Monate), wenn die schriftliche Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum nächst möglichen Beendigungszeitpunkt nicht oder nicht fristgemäß erfolgt.
  • Der Unterricht wird einmal wöchentlich zu je 30, 45 bzw. 60 Minuten an dem im Voraus festgelegten Termin erteilt.
  • Die Unterrichtsvergütung ist ein in 12 gleiche Beträge aufgeteiltes Jahreshonorar. Der Preis für eine Unterrichtseinheit errechnet sich aus der Jahressumme geteilt durch 36 (durchschnittliche Anzahl der Unterrichtstermine pro Jahr).
  • An den gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemein bildenden Schulen des Landes Hessen findet kein Unterricht statt. Die Unterrichtsvergütung (Monatspreis) wird in den ersten 26 Wochen der Vertragslaufzeit sowie im Falle einer Vertragsverlängerung um 13 Wochen jeweils am 15. Tag des laufenden Monats fällig.
  • Eine Abrechnung ist aus verwaltungstechnischen Gründen nur im Lastschriftverfahren möglich.
  • Anmeldungen zum Instrumentalunterricht sind jeweils zum Monatsanfang möglich, wenn die Vorraussetzungen seitens der Musikschule gegeben sind.
  • Vom Schüler nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten können weder nachgeleistet noch rückvergütet werden.
  • Kann die Lehrkraft den Unterricht nicht erteilen, wird der Unterricht nach- bzw. vorgegeben oder von einer Ersatzlehrkraft erteilt. Sollte die Lehrkraft nicht in der Lage sein, den Unterricht nachzuholen und die Musikschule keine Vertretung stellen kann, so wird die Unterrichtsgebühr entsprechend erstattet.
  • Bei Krankheit oder Verhinderung des Schülers ist die Lehrkraft oder die Musikschule rechtzeitig zu informieren.
  • Anmeldung und Kündigung bedürfen der Schriftform und sind an die Musikschule zu richten.